Ein Mann ist keine Altersvorsorge!

„Wenn ich mich trenne, erhalte ich ja die Hälfte der Pensionskasse meines Mannes“

Eine Aussage, die ich immer wieder höre.

Viele Frauen in der Schweiz verlassen sich darauf, dass im Falle einer Scheidung die Altersvorsorge des Ehemannes sie finanziell absichert.

Was bedeutet das konkret und reicht das aus?

Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Es ist korrekt, dass bei einer Scheidung alle während der Ehe angesammelten Guthaben der beruflichen Vorsorge (Altersguthaben bei der Pensionskasse oder auf Freizügigkeitskonten/-policen) zur Hälfte zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Grundlage für die Berechnung ist die Dauer der Ehe, also vom Tag der Eheschliessung bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsverfahrens. Dabei werden auch die Zinsen berücksichtigt, die sich während der Ehejahre angesammelt haben.

Dieses Splitting der beruflichen Vorsorge wird auch Vorsorgeausgleich genannt und ist unabhängig vom gewählten Güterstand.

Paare, die im Konkubinat leben, haben im Trennungsfall keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich in der Pensionskasse.

Durchschnittsalter bei Scheidung und Pensionskassenvermögen

Das Durchschnittsalter bei der Erstheirat liegt bei Männern bei 32.5 Jahren und bei Frauen bei 30.4 Jahren. Die durchschnittliche Ehedauer bei Scheidung liegt bei 15.7 Jahren. Das bedeutet, dass Männer bei der Scheidung durchschnittlich 48.2 Jahre alt sind und Frauen 46.1 Jahre (BFS).

Betrachten wir ein vereinfachtes Beispiel eines Paares mit zwei Kindern. Es wird angenommen, dass der Mann während den 16 Ehejahren ein 100% Arbeitspensum hat und die Frau einen bezahlten Beschäftigungsgrad von 55% (Durchschnittswert gemäss BFS). Die restlichen Tage kümmert sie sich um die Kinderbetreuung und Kehrarbeit. Die weiteren Parameter sind:

  • Jährliches Einkommen Ehemann während 16 Ehejahren: CHF 81'456 (Schweizer Medianlohn)

  • Jährliches Einkommen Ehefrau während 16 Ehejahren: CHF 44'800 (55% vom Schweizer Medianlohn)

  • Koordinationsabzug: An Beschäftigungsgrad gekoppelt

  • Sparsätze gemäss Pensionskassen-Obligatorium:

o  Von 25 – 34 Jahre:  7%

o   Von 35 – 44 Jahre: 10%

o   Von 45 – 54 Jahre: 15%

o   Von 55 – 65 Jahre: 18%

Während der 16 Ehejahre spart der Mann in seiner Pensionskasse rund CHF 97'000. Die Frau erreicht ein Vermögen von CHF 48'000. Zusammen spart das Ehepaar rund CHF 145'000. Nach 16 Jahren wird die Ehe geschieden und das Kapital je zur Hälfte den einzelnen Ehegatten zugewiesen. Das bedeutet, dass jede Person CHF 72'500 erhält.

Nicht gerade viel Geld wenn man bedenkt, dass die Lebenserwartung nach Pensionierung bei rund 20 Jahren liegt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die „guten“ Beitragsjahre in der Pensionskasse vor allem nach dem 45. Lebensjahr beginnen, da einerseits die Gehälter in dieser Phase höher sind und andererseits die Sparsätze steigen.

Eine Scheidung findet also oft statt, wenn das Pensionskassenguthaben noch klein ist.

Arbeitspensum und Einkommen nach Scheidung

Sobald Kinder auf die Welt kommen, sind es nach wie vor die Frauen, die ihr Arbeitspensum reduzieren. 78% der angestellten Mütter arbeiten Teilzeit, bei den Männern sind es 13%. Frauen, die auf Grund der Familie komplett aus dem Arbeitsleben aussteigen, tun dies für rund 5 Jahre. Nach ihrer Rückkehr haben sie ein durchschnittliches Arbeitspensum von 36%.

Frauen sparen schlichtweg um ein Vielfaches weniger in ihrer Altersvorsorge als Männer. Kommt es zur Scheidung, wird dies zum finanziellen Problem. In der früheren Praxis wurden Frauen nach einer Trennung oder Scheidung automatisch bis zur Pensionierung durch Unterhaltszahlungen unterstützt. Im Jahr 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass zukünftig im Einzelfall entschieden werden muss, ob eine Ehe lebensprägend war und ob noch Kindes- und Betreuungsunterhalt geschuldet ist.

Fakt ist, Frauen müssen heute ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können.

Die Höhe des Erwerbspensums stellt ein wesentlicher Faktor für die künftige Altersrente dar.

Die Swiss-Life-Studie «Vorsorgerisiko Scheidung» zeigt: «In 77% der Fälle kümmert sich auch nach der Scheidung hauptsächlich die Mutter um die Kinderbetreuung. Geschiedene kinderbetreuende Frauen erzielen also durchschnittlich nur schon wegen eines geringeren Erwerbspensums ein tieferes Einkommen als ihre Ex-Partner – und akkumulieren damit nach der Scheidung weniger Alterskapital in der zweiten Säule.»

Die Frauen unterschätzen die tiefgehenden Risiken für ihre Altersvorsorge komplett.

Die Mutterschaftsstrafe: sie beschreibt die verschiedenen Arten von Nachteilen, die berufstätige Mütter im Vergleich zu kinderlosen Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt erfahren.

Lebensbedarf nach Pensionierung

Erfahrungsgemäss deckt das Einkommen aus AHV und Pensionskasse nur ungefähr 60 Prozent des Einkommens vor der Pensionierung ab. Benötigt werden jedoch meist rund 80 Prozent (abhängig vom Lebensstil). Die Differenz muss also privat angespart werden, zum Beispiel über die Säule 3a oder das weitere Wertschriftensparen.

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Dringender Handlungsbedarf für Frauen

Die ökonomische Abhängigkeit vom Ehemann ist nach wie vor für viele Frauen Realität. 50% der Frauen im erwerbsfähigen Alter können ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren (Frauenbefragung Sotomo & annabelle).

2021 wurden 42% der Ehen geschieden (BFS).

Unabhängig vom Zeitpunkt, für Frauen ist es unerlässlich, sich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern.

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